1. Nachtragshaushaltssatzung der VG Gera-Aue

Beschluss-Nr. 362-48/04-2016

Sitzungsort: Andisleben

Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Gera-Aue

Datum: 28.04.2016

I.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshofs v. 12.10.2004 (GVBL. S. 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. S. 345 Nr. 5), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.2014 (GVBL. S. 82 Nr. 3) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben um 47.090 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben um 4.410 EUR vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.245.910 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.299.200 EUR  auf nunmehr im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.198.820 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.294.790 EUR verändert.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden weiterhin auf 100.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs wird von bisher 114 EUR / EW um 10 EUR je Einwohner gemindert und damit auf 104 EUR / EW festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Erheblichkeitsgrenzen für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gelten

a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 1.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 2.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

als unerheblich.

In diesen Fällen wird die Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; sie hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald davon in Kenntnis zu setzen.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Gebesee, den 24.05.2016

Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

II.

Stimmergebnis von 11 gesetzlichen Mitgliedern des Gemeinschaftsversammlung: 11 + VGV

Anzahl der Anwesenden: 11 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

III.

- Die Satzung wurde am 04.05.2016 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 17.05.2016 - eingegangen am 23.05.2016, AZ.: 902.58:6802/2016/NT, gewürdigt.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

- Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2016 sind jeweils in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen.

- Es sind keine Kreditaufnahmen festgesetzt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

- In der Zeit vom 27.06. - 08.07.2016 liegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Haushaltssatzung der VG Gera-Aue für das Haushaltsjahr 2016 Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 22.06.2016

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