1. Satzung zur Änderung der Gebührensatz. zur Entwässerungssatzung der VG Gera-Aue vom 16.01.12

Auf Grund der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 7. August 1991 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. Nr. 10 S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBI. S. 82) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 16.01.2012.

Artikel I

Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 16.01.2012 wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt

Im § 3 der bisherigen Satzung erhält der letzte Satz folgenden Wortlaut:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 cbm / h

10,00 EUR / Monat

bis 6,0 cbm / h

24,00 EUR / Monat

bis 10 cbm / h

40,00 EUR / Monat

bis 16 cbm / h

64,00 EUR / Monat

bis 25 cbm / h

100,00 EUR / Monat

bis 40 cbm / h

160,00 EUR / Monat

über 40 cbm / h

480,00 EUR / Monat

2. Abschnitt

Im § 5 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

Die Einleitungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Schmutzwasser:

1. Einleitung von ungeklärtem Schmutzwasser in eine Abwasserhandlungsanlage: 2,62 EUR / cbm

2. Einleitung von vorgeklärten Schmutzwasser in das öffentliche Kanalnetz: 0,78 EUR / cbm

3. Abschnitt

Im § 6 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

Die Einleitungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz beträgt  0,36 EUR / cbm.

4. Abschnitt

Im § 7 erhält Absatz 2 folgenden neuen Wortlaut:

Die Gebühr beträgt:

1. zum geplanten Entsorgungstermin 28,99 EUR / cbm, Abwasser / Fäkalschlamm aus Gruben und Grundstückskläranlagen

2. außerhalb des geplanten Entsorgungstermins 35,98 EUR / cbm, Abwasser/ Fäkalschlamm aus Gruben und Grundstückskläranlagen

Artikel II

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Wortlaut der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 16.01.2012 in der vom In-Kraft-Treten dieser 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue bekannt zu machen.

Artikel III

Diese Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 16.01.2012 tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Gebesee, den 08.12.2015

Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

"Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera - Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO."

Satzungsarchiv Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 16.12.2015, Autor: Ute Winkler

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