2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben vom 06.05.2005

Aufgrund des § 20 der ThürKO vom 16.08.1993 i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL.  Nr. 2 S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBI. S. 82, 83), erlässt die Gemeinde Walschleben in Ihrer Sitzung am 04.11.2014 folgende Änderungssatzung.

Artikel 1

§ 6 - Bürgermeister

Der Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben vom 06.05.2005 in der vom Inkrafttreten dieser 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben an geltenden Fassung bekanntzumachen.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Walschleben, den 03.03.2015

M. Weiß

Bürgermeister

"Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO."

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.03.2015, Autor: Manfred Weiß

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