Die Gemeinde Walschleben informiert

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und

die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Walschleben

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 183), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802), der §§ 18, 20 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 371), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23.  September 2015 (GVBl. S. 131, 133) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Walschleben vom 14.02.2014 erlässt der Gemeinderat Walschleben in seiner Sitzung am 23.02.2016 folgende Änderungssatzung:

Artikel 1

1. - § 8 - Gebührenerhebung

§ 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen:

Staffelung für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

Kinder - Ganztagsbetreuung (ab 5 Stunden)

Kind aus Familie mit 1 Kind

260,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 2 Kindern

221,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 3 Kindern

182,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit vier und mehr Kindern

143,00 EUR

Kinder - Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden)

Kind aus Familie mit 1 Kind

156,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 2 Kindern

132,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 3 Kindern

109,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit vier und mehr Kindern

85,00 EUR

Staffelung für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

Kinder - Ganztagsbetreuung (ab 5 Stunden)

Kind aus Familie mit 1 Kind

220,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 2 Kindern

187,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 3 Kindern

154,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit vier und mehr Kindern

121,00 EUR

Kinder - Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden)

Kind aus Familie mit 1 Kind

132,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 2 Kindern

112,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 3 Kindern

92,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit vier und mehr Kindern

72,00 EUR

Staffelung für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

Kinder - Ganztagsbetreuung (ab 5 Stunden)

Kind aus Familie mit 1 Kind

112,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 2 Kindern

95,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 3 Kindern

78,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit vier und mehr Kindern

61,00 EUR

Kinder - Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden)

Kind aus Familie mit 1 Kind

67,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 2 Kindern

56,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit 3 Kindern

46,00 EUR

Kind(er) aus Familie mit vier und mehr Kindern

36,00 EUR

Artikel 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Walschleben geltenden Fassung bekannt zu machen.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am 01.04.2016 in Kraft.

Walschleben, den 18.03.2016

Weiß

Bürgermeister

"Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO."

Satzungsarchiv Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 23.03.2016, Autor: Manfred Weiß

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