Beschluss-Nr. 10-02/07-2014 GR
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Genehmigung Niederschrift - öffentlicher Teil
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Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 17.06.2014, öffentlicher Teil.
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Beschluss-Nr. 11-02/07-2014 GR
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Vorhaben u. E-Plan "Pflegedorf Am kleinen Teich" - Auslegungs- und Billigungsbeschluss
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt:
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1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflegedorf Am kleinen Teich" in Walschleben, bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21.07.2014 werden in der vorliegenden Form gebilligt.
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2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Begründung sowie die umweltbezogenen Informationen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
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Beschluss-Nr. 12-02/07-2014 GR
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Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2013
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Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Gemeinderat Walschleben in seiner Sitzung am 29.07.2014:
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1. Der Gemeinderat nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2013 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.
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2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.
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3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.
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Beschluss-Nr. 13-02/07-2014 GR
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Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben
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Der Gemeinderat beschließt, den Absatz 3 des § 6 der Hauptsatzung:
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"Über geplante abzuschließende Verträge hat der Gemeinderat in einer vorhergehenden Sitzung zu beraten." ersatzlos zu streichen.
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Beschluss-Nr. 14-02/07-2014 GR
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Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinderates Walschleben
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Der Gemeinderat beschließt, die Geschäftsordnung des Gemeinderates wie folgt zu ändern:
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§ 19 (2) Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses
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- Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates
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- Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung - einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister gemäß §20 zuständig ist.
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- Koordination der Arbeit aller Ausschüsse
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- Angelegenheiten des Gewerbewesens, der öffentlichen Einrichtungen, der Wirtschaftsförderung, ohne Bauangelegenheiten
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- Finanzangelegenheiten (insbesondere die Vorbereitung der Haushaltssatzung, Erlass Niederschlagung und Stundung von Forderungen). Soweit nicht der Bürgermeister gemäß §20 zuständig ist, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss als beschließender Ausschuss im Sinne von § 26 ThürKO bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall abschließend:
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a) Erlass 5,0 TEUR
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b) Niederschlagung 10,0 TEUR
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c) Stundung 7,5 TEUR
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sowie über die Festsetzung der Höchstbeträge und besondere Grundsätze für Geldanlagen, über überplanmäßige Ausgaben bis 10 TEUR und außerplanmäßige Ausgaben bis 5 TEUR im Einzelfall.
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- Soweit nicht der Bürgermeister nach § 20 oder der BWV (Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss) zuständig sind entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss als beschließender Ausschuss im Sinne von § 26 Abs. 1 - 3 bis zu einem Betrag von 10 TEUR über planmäßige Ausgaben .
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- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt endgültig über den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bis zur Höhe von 2,5 TEUR sowie über An- und Verpachtungen mit einem jährlichen Entgelt bis zu 2,5 TEUR, soweit nicht der Bürgermeister nach § 20 zuständig ist.
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§ 20 Zuständigkeit des Bürgermeisters
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Zusätzlich: Abs. 3, Punkt 5
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5. der Abschluss von bürgerlich-rechtlichen und öffentlich- rechtlichen Verträgen (z.B. Kauf,- Miet,-Werklieferungs-, Dienstleistungs- und Leasingverträge) und die Vornahme sonstiger bürgerlich - rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtshandlungen (z.B. grundbuch-rechtliche Erklärungen, Rücktritte) bis zu einer Wertgrenze des Rechtsverhältnisses von 1,0 TEUR, einmaliger oder jährlich laufender Belastungen und Entscheidungen über Pachtverträge bis zu einer jährlichen Gesamtpacht von 1,0 TEUR je Einzelfall sowie für die Abgabe von Erklärungen bzgl. gesetzlichen Vorkaufsrechten und Genehmigungen nach § 144 Abs. 2 BauGB ohne Wertbegrenzung.
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Beschluss-Nr. 15-02/07-2014 GR
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Berufung sachkundiger Bürger in die Ausschüsse
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, aufgrund des § 19 (1) a der Geschäftsordnung des Gemeinderates Walschleben und auf Vorschlag des Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses der Gemeinde Walschleben Frau Luciana Löbe, wohnhaft Im Haun 2a, als sachkundigen Bürger in den Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss zu berufen.
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Beschluss-Nr. 16-02/07-2014 GR
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Vergabe der Maßnahme "Gestaltung der Außenanlage Kindergarten"
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, die Maßnahme "Gestaltung der Außenanlage Kindergarten" an die Fa. Zi-Wo Garten- und Landschaftsbau GmbH, Johannesflurweg 5 in 99095 Erfurt zum Preis von 54.801,88 € Brutto zu vergeben.
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Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 4641.9406 - Neugestaltung Außenanlege.
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Beschluss-Nr. 17-02/07-2014 GR
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Vergabe Erneuerung Hoftor Am Plan
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Der Gemeindrat Walschleben beschließt, die Erneuerung des Hoftores, Am Plan 5 in Walschleben an den Schmiedemeister Roland Klee aus Walschleben zum Preis in Höhe von 2.147,95 € Brutto, zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 8801.9400 - Erneuerung Hoftor.
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Beschluss-Nr. 18-02/07-2014 GR
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Vergabe der Maßnahme "Fugensanierung Radweg Walschleben - Elxleben und
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Lange Straße in Walschleben"
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt die Vergabe der Bauleistung "Fugensanierung Radweg Walschleben - Elxleben und Lange Straße in Walschleben" an die Firma TSI GmbH & Co. KG Apfelstädt, Wandersleber Straße 5, 99192 Nesse-Apfelstädt zum Preis in Höhe von 7.944,44 € Brutto. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 6300.94041 - Ausbau Gehweg Ortslage.
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Beschluss-Nr. 19-02/07-2014 GR
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Stellungnahme Instandsetzung K 18 von Elxleben nach Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben stimmt der Instandsetzung der K 18 von Elxleben nach Walschleben zu. Anregungen und Bedenken bestehen nicht.
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Beschluss-Nr. 20-02/07-2014 GR
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Stellungnahme zur Ergänzung zum Planänderungsantrag
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Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Mittelhausen/ Elxleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, der Ergänzung zum Planänderungsantrages zum planfestgestellten Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Mittelhausen/Elxleben der Firma GK Geratal Kies und Beton GmbH zuzustimmen. Die Belange der Gemeinde Walschleben werden durch die geplante Änderung des Rahmenbetriebsplanes nicht berührt.
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Beschluss-Nr. 21-02/07-2014 GR
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Zufahrt zum Internat Morgenberg
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt im Rahmen der erneuten Fördermittelantragstellung für den Geh- und Radweg K 16 die Erweiterung um eine separate Zuwegung zum Internat Morgenberg. Die Kosten für die Gemeinde Walschleben betragen bei Fördermittelbewilligung ca. 6.875 €.
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Damit wurde der Beschluß abgelehnt.
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Beschluss-Nr. 22-02/07-2014 GR
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Internetseite der Gemeinde
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, eine offizielle Internetseite der Gemeinde Walschleben zu erstellen/ zu betreiben.
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Beschluss-Nr. 23-02/07-2014 GR
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Aufbau Ladekran Gemeindefahrzeug
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt die Anschaffung und den Aufbau eines Ladekrans "Maxilift 50.2" für das Gemeindefahrzeug SÖM-GW 302 zum Preis von 5.950,00 € Brutto incl. Montage durch die Fa. Weymann Technik GmbH Bad Tennstedt, da dies das günstigste Angebot ist. Die Finanzierung erfolgt aus den geplanten Mitteln der HH-Stelle 7710.9351.
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