Beschlüsse der 43. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue am 09.02.2015

Beschluss-Nr. 324-43/02-2015

Genehmigung Niederschrift - öffentlicher Teil

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift vom 11.12.2014 – öffentlicher Teil.

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Beschluss-Nr. 325-43/02-2015

Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes für die Gewässer II. Ordnung

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, der Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes für die Gewässer II. Ordnung zuzustimmen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 6900.6550.

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Die Zweckvereinbarung wird nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda veröffentlicht.

Beschluss-Nr. 326-43/02-2015

Aufhebung Beschluss-Nr. 201-25/03-2010

Vergabe Beschaffung Kopiertechnik

Die Gemeinschaftsversammlung hebt den Beschluss Nr. 201-25/03-2010 vom 25.03.2010 zur Vergabe der Beschaffung von Kopiertechnik an die Fa. Plantechnik für die Laufzeit von 48 Monaten und einer monatlichen Servicepauschale in Höhe von 513,49 EUR Brutto auf.

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Beschluss-Nr. 327-43/02-2015

Vergabe Beschaffung Kopiertechnik

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt nachträglich die Vergabe der Leistung Kopiertechnik an die Fa. KWS zum monatlichen Mietpreis von 692,19 EUR Brutto ab 01.11.2010 für eine Laufzeit von 48 Monaten.

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Beschluss-Nr. 328-43/02-2015

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012

Die Gemeinschaftsversammlung stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) i. d. F d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S. 82, 83) nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 fest.

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Beschluss-Nr. 329-43/02-2015

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013

Die Gemeinschaftsversammlung stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S. 82, 83) nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 fest.

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Beschluss-Nr. 330-43/02-2015

Entlastung der Gemeinschaftsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2012

Die Gemeinschaftsversammlung entlastet die Gemeinschaftsvorsitzende gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof vom 12.10.2004 (GVBL. S 849), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S. 82, 83) für das Haushaltsjahr 2012.

Abstimmung

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Die Gemeinschaftsvorsitzende nahm aufgrund des § 23 ThürKGG i. V. m. § 38 ThürKO weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Beschluss-Nr. 331-43/02-2015

Gemeinschaftsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2013

Die Gemeinschaftsversammlung entlastet die Gemeinschaftsvorsitzende gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003.(GVBI. S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof vom 12.10.2004 (GVBL. S 849), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S. 82, 83) für das Haushaltsjahr 2013.

Abstimmung

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Die Gemeinschaftsvorsitzende nahm aufgrund des § 23 ThürKGG i. V. m. § 38 ThürKO weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Beschluss-Nr. 332-43/02-2015

Vorgabe der Bauleistung "Kanalbau Mühlstraße und Quergasse" in Ringleben

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Bauleistung für die Maßnahme "Kanalbau Mühlstraße und Quergasse" in Ringleben an die Firma Bauer Bauunternehmen GmbH aus Walschleben zum Preis in Höhe von 81.172,66 EUR Brutto zu vergeben, da sie der wirtschaftlichste Bieter der Gesamtmaßnahme ist. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 7001.950148.

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.02.2015

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