Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha informiert

Az.: 1-8-0594

Gotha, den 03.02.2015

Schlussfeststellung

1. Gemäss § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG vom 03.07.1991, BGBI. I S. 1418, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2001, BGBI. I S. 1149) i.V.m. § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG vom 16.03.1976, BGBI. I S. 546, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, BGBI. I S. 2835) wird das Bodenordnungsverfahren "Schafstall Walschleben", Landkreis Sömmerda, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:

1.1 Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

1.2 Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

2. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Bodenordnungsverfahren beendet.

3. Der Verwaltungsgemeinschaft „Gera-Aue”, werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen für die Gemeinde Walschleben zur Aufbewahrung übergeben.

Begründung

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die Voraussetzungen zur Schlussfeststeilung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.

Der Verwaltungsgemeinschaft "Gera-Aue" werden eine Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nachweisenden Karte, ein Verzeichnis der neuen Grundstücke, eine Zusammenstellung der Bestimmungen des Bodenordnungsplanes, die dauernd von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher übernommen wurden sowie eine Ausfertigung der Schlussfeststellung übersandt

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der genannten Behörde eingegangen ist.

gez. (Dienstsiegel)

Mathias Geßner

Amtsleiter

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.03.2015, Autor: Mathias Geßner

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