Anhörung

Liegenschaftsneuvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574)

Gemeinde Walschleben, Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 146, Lage: Fronstein 11

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Vermessung- und Geoinformation (TLVermGeo) führten wir auf Anordnung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Ortslage von Walschleben eine Liegenschaftsneuvermessung durch. Die Ankündigung der Vermessungsarbeiten erfolgte ortsüblich im Amtsblatt 34/13 der VG "Gera-Aue" vom 29.08.2013.

Unter Berücksichtigung des vorhandenen Katasternachweises, des örtlichen Grenzverlaufs sowie der Besitzstandsgrenzen erfolgte eine sach- und fachgerechte Liegenschaftsneuvermessung.

Das zukünftige Ergebnis ist im Protokoll über das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung mit zugehöriger Skizze dokumentiert, welches in der Vermessungsstelle ÖbVI Falko Hüter, Weimarische Straße 54, 99326 Stadtilm zur Einsicht ausliegt. Die Einsicht erfolgt dort gegen Nachweis der Berechtigung.

Bevor das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung in der Grenzniederschrift beurkundet wird, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zum Freitag, den 31.01.2014 zum Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung zu äußern.

Mit freundliche Grüßen

Dipl -Ing. (FH) Falko Hüter

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 22.01.2014, Autor: Dipl -Ing. (FH) Falko Hüter

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