Der Gemeinderat Walschleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2014 beschlossen, gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für das Gebiet an der Erfurter Straße in Walschleben, Flurstücke 51, 448 und Teilflächen des Flurstückes 503 der Flur 13, Gemarkung Walschleben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter der Bezeichnung "Pflegedorf Am kleinen Teich" aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Flächen für eine Altenpflegeeinrichtung (Pflegedorf) mit 90 Pflegeplätzen, Verwaltung, Vollküche, Cafeteria, Personalbereich und weiteren sozialen Dienstleistungen zu schaffen.
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