Bekanntmachung der Gemeinde Walschleben

Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

"Pflegedorf Am kleinen Teich" (Vorhaben- und Erschließungsplan)

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat Walschleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2014 beschlossen, gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für das Gebiet an der Erfurter Straße in Walschleben, Flurstücke 51, 448 und Teilflächen des Flurstückes 503 der Flur 13, Gemarkung Walschleben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter der Bezeichnung "Pflegedorf Am kleinen Teich" aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Flächen für eine Altenpflegeeinrichtung (Pflegedorf) mit 90 Pflegeplätzen, Verwaltung, Vollküche, Cafeteria, Personalbereich und weiteren sozialen Dienstleistungen zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der beigefügter Anlage zu entnehmen und dort durch eine Strich-Strich-Linie markiert.

Zur frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB können in der Zeit vom 31. März 2014 bis 17. April 2014 die allgemeinen Ziele und Zwecke des aufzustellenden Bebauungsplans im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee zu folgenden Dienstzeiten eingesehen werden.

Montag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

Es besteht hier die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Der Beschluss ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Walschleben, den 10.03.2014

Manfred Weiß

Bürgermeister (Siegel)

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Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflegedorf Am kleinen Teich"

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 19.03.2014, Autor: Manfred Weiß

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