Das Abfallwirtschaftamt informiert

Abfallentsorgungsgebühren Jahresendrechnung 2014 & Vorausleistungsbescheid 2015

Diese beiden Bescheide werden Ende Februar gemeinsam in einem Umschlag versandt. Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung für diese Gebühren erteilt haben, so empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Formular SEPA-Lastschriftmandat für Abfallentsorgungsgebühren zu nutzen.

Die Gebühren werden entsprechend der Fälligkeiten von Ihrem Konto abgebucht, Mahngebühren können nicht entstehen, Guthaben werden überwiesen. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Prüfen Sie Ihren Bescheid auf korrekte Angaben zum Bescheidempfänger (Grundstückseigentümer) zur Personenzahl sowie Behälteranzahl- und -größe und melden Sie Änderungen umgehend schriftlich beim Abfallwirtschaftsamt.

Erfahrungsgemäß erfolgen in der ersten Woche nach dem Bescheidversand vermehrt persönliche und telefonische Rückfragen. Dies kann zu längeren Wartezeiten vor Ort und am Telefon führen.

Bitte geben Sie Ihre Kundennummer und gegebenfalls eine Telefonnummer für den Rückruf an. Vielen Dank.

Quelle: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda, Ausgabe: 18.02.2015 und 25.02.2015

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