Das Abfallwirtschaftamt informiert

Abfallentsorgung - An-, Ab- und Ummeldungen

Was ist zu melden?

- Ein- und Auszug

- Geburten und Sterbefälle

- An-, Ab- und Ummeldung des Gewerbes und Änderung der Beschäftigtenzahl

- Änderung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

- An- und Abmeldung von Tonnen, defekte Tonnen, Tonnentausch (Angabe der Tonnengröße nicht vergessen!)

Wer muss melden?

- Grundstückseigentümer, gegebenenfalls Hausverwalter

Wann, wie und wem muss gemeldet werden?

- Innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Veränderung.

- Schriftlich, auch per Fax, mit Nachweis (z. B. Kopie: Bescheinigung vom Meldeamt, Geburts- oder Sterbeurkunde, Bescheinigung vom Gewerbeamt, Grundbuchauszug bzw. Auszug aus Kaufvertrag) an das

Bitte vergessen Sie als Vermieter nicht, Mieterwechsel sowie Geburten und Sterbefälle Ihrer Mieter dem Abfallwirtschaftsamt mitzuteilen, auch wenn keine Änderung bei der Tonnengröße erfolgen soll.

Quelle: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda, Ausgabe: 18.02.2015 und 25.02.2015

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