- Innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Veränderung.
- Schriftlich, auch per Fax, mit Nachweis (z. B. Kopie: Bescheinigung vom Meldeamt, Geburts- oder Sterbeurkunde, Bescheinigung vom Gewerbeamt, Grundbuchauszug bzw. Auszug aus Kaufvertrag) an das
Bitte vergessen Sie als Vermieter nicht, Mieterwechsel sowie Geburten und Sterbefälle Ihrer Mieter dem Abfallwirtschaftsamt mitzuteilen, auch wenn keine Änderung bei der Tonnengröße erfolgen soll.