Hiermit gibt die Gemeinde Walschleben bekannt, dass folgende Grabstätte auf dem Friedhof Walschleben zum 31.03.2016 eingeebnet wird.
Name
Grabstätte
Grabbezeichnung
Sickel, Hedwig
Urnengrab
UG.R.0. - 8 - 14
Die Pflichtliegezeit der Grabstätte ist abgelaufen.
Gemäß § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Walschleben sind Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten.
Nach Aufforderung zur Instandsetzung ist das Friedhofsamt berechtigt das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu entfernen. Die Gegenstände werden 3 Monate aufbewahrt.