Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2013

Beschluss-Nr. 369-35/12-2012 GR

Sitzungsort: Walschleben

Gremium: Gemeinderat Walschleben

Datum: 11.12.2012

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2013

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr.23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof v. 12. 10.2004 (GVBL. S 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr. 5 S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22.07.2011 (GVBL. S. 99, 134) erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.320.710 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.902.520 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H.

b) für die Grundsteuer (B) 350 v. H.

Gewerbesteuer 330 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen

1. Sperrvermerk

Für folgende Haushaltsstellen wird im Vermögenshaushalt ein Sperrvermerk angebracht:

Haushaltstelle

Maßnahme

gesperrter Betrag

6300.94030

K16 Geh- und Radweg

395.000 EUR

6300.94040

Friedhofsgasse u. angrenzende Freifläche

149.500 EUR

6300.94041

Ausbau Gehweg Ortslage

330.600 EUR

6300.9600

Erschließung Altgewerbestandort am Bahnhof

1.225.000 EUR

Der Sperrvermerk wird aufgehoben, sowie die, für die jeweilige Maßnahme, beantragten Fördermittel bewilligt wurden und der Gemeinderat den Bauausführungen explizit zugestimmt hat.

2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft.

II. Abstimmergebnis

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 12 + Bürgermeister

Anzahl der Anwesenden: 8 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Walschleben, den 29.01.2013

M. Weiß (Bürgermeister)

III.

- Die Satzung wurde am 13.12.2012 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 23.01.2013 - eingegangen am 28.01.2013, AZ.: 902.58 genehmigt.

- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Höhe von 800.000 € wird gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO genehmigt.

- Die Haushaltssatzung 2013 der Gemeinde Walschleben enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

- In der Zeit vom 25.02.2013 - 08.03.2013 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der VG Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).“

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 20.02.2013

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