Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2012

Beschluss-Nr. 275-27/12-2011 GR

Sitzungsort: Walschleben

Gremium: Gemeinderat Walschleben

Datum: 20.12.2011

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2012

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2, S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof v. 12.10.2004 (GVBL. S 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr. 5 S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22.06.2011 (GVBL. S. 99, 134) erlässt der Gemeinderat Walschleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.228.010 EUR und im  Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 926.410 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 250 v. H.

b) für die Grundsteuer (B) 300 v. H.

Gewerbesteuer 330 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 360.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen - Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 % v.H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.

II. Abstimmergebnis

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 12 + Bürgermeister

Anzahl der Anwesenden: 8 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

2

Walschleben, den 10.02.2012

M. Weiß (Bürgermeister)

III.

- Die Satzung wurde am 22.12.2011 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 02.02.2012 - eingegangen am 08.02.2012, AZ.: 902.58:68057/2012, zur Kenntnis genommen.

- Die Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Walschleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

- In der Zeit vom 27.02.2012 - 09.03.2012 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Gemeinde Walschleben, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).“

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 24.02.2012

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