Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2011

Beschluss-Nr. 207-17/11-2010 GR

Sitzungsort: Walschleben

Gremium: Gemeinderat Walschleben

Datum: 30.11.2010

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2011

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof v. 12.10.2004 (GVBL. S 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr. 5 S. 345), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 04.05.2010 (GVBL. Nr. 5 S. 113) erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.204.760 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 371.300 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 250 v. H.

b) für die Grundsteuer (B) 300 v. H.

Gewerbesteuer 330 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 360.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen

1. Sperrvermerk

Für folgende Haushaltsstellen wird im Vermögenshaushalt ein Sperrvermerk angebracht:

Haushaltstelle

Maßnahme

gesperrter Betrag

6900.9402

Grabräumung

30.000 EUR

6300.9350

Überdachung Bushaltestellen

10.000 EUR

Der Sperrvermerk wird in gleicher Höhe aufgehoben, wie die Soll-Einnahmen bei der Haushaltsstelle 2.8801.340 - Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken am Reiterplatz - 152.000 EUR übersteigen. Die Aufhebung erfolgt in der festgelegten Reihenfolge.

2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 % v.H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2011 in Kraft.

II. Abstimmergebnis

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 12 + Bürgermeister

Anzahl der Anwesenden: 7 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Walschleben, den 11.01.2011

M. Weiß (Bürgermeister)

III.

- Die Satzung wurde am 01.12.2010 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 05.01.2011 - eingegangen am 10.01.2011, AZ.: 902.58:68058, zur Kenntnis genommen.

- Die Haushaltssatzung 2011 der Gemeinde Walschleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

- In der Zeit vom 24.01.2011 - 07.02.2011 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Gemeinde Walschleben, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).“

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 23.01.2011

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