Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2010

Beschluss-Nr. 111-08/12-2009 GR

Sitzungsort: Walschleben

Gremium: Gemeinderat Walschleben

Datum: 15.12.2009

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof v. 12.10.2004 (GVBL. S 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr. 5 S. 345) erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.055.190 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.233.630 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 200 v. H.

b) für die Grundsteuer (B) 300 v. H.

Gewerbesteuer 330 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 340.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen

1. Sperrvermerk

Für folgende Haushaltsstellen wird im Vermögenshaushalt ein Sperrvermerk angebracht:

Haushaltstelle

Maßnahme

gesperrter Betrag

8801.9400

Baumaßnahme - Fundamentsanierung am Objekt Erfurter Straße 17

12.000 EUR

7710.9358

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - An schaffung eines Mercedes Benz Sprinter mit Aufbau

14.700 EUR

5800.9350

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - An schaffung von Bänken in Ortslage

5.000 EUR

Der Sperrvermerk wird in gleicher Höhe aufgehoben, sowie das geplante 3. Baugrundstück im B-Plan Gebiet Reiterplatz veräußert wurde, also die Soll-Einnahmen bei der Haushaltsstelle 2.8801.340 - Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken am Reiterplatz - 116.000 EUR übersteigen und die geplanten Soll-Einnahmen bei der Haushaltsstelle 7710.3450 – Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in Höhe von 7.000 EUR erzielt wurden.

2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 % v.H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2010 in Kraft.

II. Abstimmergebnis

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 13

Anzahl der Anwesenden: 8 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Walschleben, den 01.02.2010

Ehrich (Bürgermeister)

III.

- Die Satzung wurde am 21.12.2009 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 25.01.2010 - eingegangen am 26.01.2010, AZ.: 057.902.58-2010, zur Kenntnis genommen.

- Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Walschleben nicht.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

- Der Finanzplan ist ausgeglichen.

- In der Zeit vom 01.03.2010 - 13.03.2010 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der VG Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).“

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 25.02.2010

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