Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2014

Beschluss-Nr. 439-44/01-2014 GR

Sitzungsort: Walschleben

Gremium: Gemeinderat Walschleben

Datum: 28.01.2014

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2014

Der Gemeinderat Walschleben beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2014 auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof vom 12.10.2004 (GVBL. S 849) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.10.2013 (GVBL. S. 293, 295) die Haushaltssatzung 2014, den Haushaltsplan 2014 sowie seine Bestandteile und Anlagen (einschließlich Stellenplan).

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.399.470 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.675.240 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 497.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H.

b) für die Grundsteuer (B) 350 v. H.

Gewerbesteuer 357 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen

1. Sperrvermerk

Für folgende Haushaltsstellen wird im Vermögenshaushalt ein Sperrvermerk angebracht:

Haushaltstelle

Maßnahme

gesperrter Betrag

6300.94034

Siedlung

20.000 EUR

Der Sperrvermerk wird aufgehoben, sowie für diese Maßnahme, die beantragten Fördermittel bewilligt wurden und der Gemeinderat den Bauausführungen explizit zugestimmt hat.

2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2014 in Kraft.

II. Abstimmergebnis

Stimmergebnis von 12 gesetzlichen Mitgliedern des Gemeinderates und Bürgermeister:

Anzahl der Anwesenden: 9 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

1

Walschleben, den 11.02.2014

Weiß (Bürgermeister)

III.

- Die Satzung wurde am 03.02.2014 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 06.02.2014 - eingegangen am 10.02.2014, AZ.: 902.58:68057/2014, genehmigt.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

- Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2014 sind jeweils in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen.

- Es sind keine Kreditaufnahmen festgesetzt.

- Gemäß § 3 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 497.000,00 € für das Jahr 2015 zur Fertigstellung der Maßnahme: Erschließung Altgewerbestandort am Bahnhof festgesetzt.

- Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 800.000 EUR wird gemäß § 65 Abs. 2 Ziffer 1 ThürKO genehmigt.

- In der Zeit vom 20.02. - 10.03.2014 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 19.02.2014

walschleben.com © 2004 - 2016