Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss-Nr. 115-09/02-2015 GR

Sitzungsort: Walschleben

Gremium: Gemeinderat Walschleben

Datum: 17.02.2015

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof v. 12.10.2004 (GVBL. S 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr. 5 S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBI. S. 82, 83) erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.527.010 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.010.040 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 348.600 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H.

b) für die Grundsteuer (B) 389 v. H.

Gewerbesteuer 357 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft.

Walschleben, den 10.03.2015

Weiß

Bürgermeister

II.

Stimmergebnis von 12 gesetzlichen Mitgliedern des Gemeinderates und Bürgermeister:

Anzahl der Anwesenden: 10 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

1

III.

- Die Satzung wurde am 25.02.2015 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 09.03.2015 - eingegangen am 10.03.2015, AZ.: 902.58:68057/2015, genehmigt.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

- Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2015 sind jeweils in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen.

- Es sind keine Kreditaufnahmen festgesetzt.

- Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 800.000 EUR wird gemäß § 65 Abs. 2 Ziffer 1 ThürKO genehmigt.

- In der Zeit vom 23.03. - 10.04.2015 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.03.2015

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