Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss-Nr. 230-19/03-2016 GR

Sitzungsort: Walschleben

Gremium: Gemeinderat Walschleben

Datum: 02.03.2016

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshof vom 12.10.2004 (GVBL.  S. 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr .5 S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBL. S. 82, 83) erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.565.390 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.702.410 EUR ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H.

b) für die Grundsteuer (B) 389 v. H.

Gewerbesteuer 357 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 420.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen

1. Sperrvermerk

Für folgende Haushaltsstellen wird im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ein Sperrvermerk angebracht:

Verwaltungshaushalt

Haushaltstelle

Maßnahme

gesperrter Betrag

5800.5100

Park- und Gartenanlagen, Unterhaltunq (Baumschnitt)

5.000 EUR

6300.5100

Gemeindestraßen, Unterhaltung (Fugensanierung)

1.000 EUR

6300.5101

Gemeindestraßen, Verkehrssicherheit

3.000 EUR

6300.5103

Gemeindestraßen, Unkrautbekämpfung Redwege

1.800 EUR

6300.5200

Gemeindestraßen, Geräte und Ausrüstungsgegenstände

1.500 EUR

7710.5000

Gemeindearbeiter, Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anl.

500 EUR

7710.5510

Gemeindearbeiter, sonstige KFZ-Unterhaltung

1.000 EUR

8803.8001

Allg. Grundvermögen Komm. Wohnungsbau, Unterhaltung d. Grundstücke Block 1-6

5.000 EUR

Vermögenshaushalt

Haushaltstelle

Maßnahme

gesperrter Betrag

5600.9401

Sportzentrum - Anschluss an Abwasserkanal

20.000 EUR

5600.9403

Sanierung im Sportzentrum

22.000 EUR

5900.9400

Sanierung Spielplätze

5.000 EUR

6300.94039

Freiflächengestaltung „Am Plan“

5.000 EUR

6300.94041

Ausbau Gehweg Ortslage

120.000 EUR

6900.9400

Ausbau Dorfqraben

30.000 EUR

6900.9401

Hochwasserschutz - (Graben Bahnhofstraße - Richtung Riethnordhausen)

50.000 EUR

6900.9402

Bau Durchlass Gartenanlage – verläng. Lange Straße

10.000 EUR

7210.9400

Erneuerung Containerstellplatz „Am Plan“

5.000 EUR

7300.9401

Wasseranschluss Lindenstraße

3.000 EUR

7500.9350

Erwerb v. bewegl. Sachen d. Anlagevermögens

3.000 EUR

7500.9400

Baumaßnahmen

15.000 EUR

7710.9350

Erwerb v. bewegl. Sachen d. Anlagevermögens

5.000 EUR

7710.9400

Baumaßnahme

3.000 EUR

8801.9400

Baumaßnahme (Heizung)

10.000 EUR

8803.9320

Erwerb von Grundstücken

4.500 EUR

8803.9401

Baumaßnahmen

20.000 EUR

Der Sperrvermerk wird aufgehoben, sowie für diese Maßnahmen der Gemeinderat den Bauausführungen explizit zugestimmt hat.

2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.

Walschleben, den 08.03.2016

Weiß

Bürgermeister

II.

Stimmergebnis von 12 gesetzlichen Mitgliedern des Gemeinderates und Bürgermeister:

Anzahl der Anwesenden: 11 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

3

III.

- Die Satzung wurde am 03.03.2016 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 03.03.2016 - eingegangen am 07.03.2016, AZ.: 902.58:68057/2016, gewürdigt.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

- Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2016 sind jeweils in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen.

- Es sind keine Kreditaufnahmen festgesetzt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

- In der Zeit vom 24.03. - 11.04.2016 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 23.03.2016, Autor: Manfred Weiß

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