Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue für das Haushaltsjahr 2014

Beschluss-Nr. 310-39/12-2013

Sitzungsort: Andisleben

Gremium: Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue

Datum: 17.12.2013

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2014

Auf der Grundlage der §§ 50 II und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S.501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshofs v. 12. 10.2004 (GVBL. S 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr. 5 S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.10.2013 (GVBL. S. 293, 295) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1 - Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt  im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.124.660 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und  Ausgaben mit 498.620 EUR ab.

§ 2 - Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.

§ 4 - Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs wird eine Umlage in Höhe von 109 EUR je Einwohner festgesetzt.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen - Über - und außerplanmäßige Ausgaben

Erheblichkeitsgrenzen für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gelten

a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 1.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 2.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes als unerheblich.

In diesen Fällen wird die Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; sie hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald davon in Kenntnis zu setzen.

§ 7 - Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.

II. Abstimmergebnis

Anzahl der gesetzl. Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und die Gemeinschaftsvorsitzende 11+1

Anzahl der Anwesenden: 10 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Gebesee, den 17.01.2014

Winkler (Gemeinschaftsvorsitzende)

III.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der VG Gera-Aue bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 22.01.2014

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