Bekanntmachung der Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2015 der VG Gera-Aue

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue hat am 11.12.2014 die Haushaltssatzung 2015 der VG Gera-Aue in öffentlicher Sitzung beschlossen.

- Die Satzung wurde am 22.12.2014 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

- Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 06.01.2015 - eingegangen am 12.01.2015, AZ.: 902.58; 6802/2015 rechtsaufsichtlich gewürdigt.

- Die Haushaltssatzung 2015 der VG Gera-Aue enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

- Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

- In der Zeit vom 26.01.2015 - 06.02.2015 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der VG Gera-Aue Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015

Auf der Grundlage der §§ 50 II und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshofs v. 12.10.2004 (GVBL. S. 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. Nr. 5 S. 345), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.2014 (GVBL. S. 82 Nr. 3) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1 - Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.238.080 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.781.120 EUR ab.

§ 2 - Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt auf 100.000 EUR festgesetzt.

§ 4 - Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs wird eine Umlage in Höhe von 114 EUR je Einwohner festgesetzt.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Erheblichkeitsgrenzen für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gelten

a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 1.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 2.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

als unerheblich.

In diesen Fällen wird die Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; sie hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald davon in Kenntnis zu setzen.

§ 7 - Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.

II. Abstimmergebnis

Anzahl der gesetzl. Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und die Gemeinschaftsvorsitzende: 11 + 1

Anzahl der Anwesenden: 10 + 1

Abstimmung

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

Gebesee, den 13.01.2015

Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

III.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der VG Gera-Aue bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).

Satzungsarchiv Übersicht der Haushaltssatzungen Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 21.01.2015

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