Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts Sömmerda

Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest

Durch das Friedrich-Löffler-Institut wurde das Risiko der Einschleppung von hochpathogener aviärer Influenza (HPAIV, Geflügelpest) durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände als hoch eingestuft.

Daher werden alle Geflügelhalter im Landkreis Sömmerda aufgefordert, folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und zu gewährleisten:

- Die Geflügelhaltung sollte nur von autorisierten Personen betreten werden.

- Es ist darauf zu achten, dass nur betriebseigene Arbeitsgeräte verwendet werden.

- Nach dem Kontakt mit den Tieren ist eine hygienische Reinigung der Hände durchzuführen.

- Geflügel ist nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben, zu füttern. Auslaufbereiche sind unattraktiv für Wildvögel zu gestalten (kein Oberflächenwasser), Oberflächenwasser sollte nicht zur Tränke verwendet werden.

- Futter- und Einstreulager sind effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen.

- Desinfektionsmatten an der Hofgrenze sind auszulegen und mit geprüften Desinfektionsmitteln zu tränken.

Weiterhin ist zu beachten

Bei Leistungsminderung (verringerte Legeleistung, verminderte Futteraufnahme, veränderte Eierschalen, vermehrtes Auftreten von Windeiern) oder bei täglichen Verlusten von mindestens 3 Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 % bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren ist durch den Tierarzt unverzüglich die Ursache feststellen zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenzaviren des Subtypes H5 und H7 zu untersuchen.

Quelle: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda, Ausgabe: 11.02.2015

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