Öffentliche Bekanntgabe des Veterinäramtes

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung

i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Sömmerda erlässt folgende Allgemeinverfügung:

1.

Die Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, wird für die folgenden Orte angewiesen:

Gebesee, Ringleben, Elxleben, Walschleben, Henschleben, Vehra und Straußfurt.

2.

Alle Geflügelhalter, die Ihrer Pflicht zur Anmeldung des gehaltenen Geflügels bisher nicht nachgekommen sind, haben unverzüglich Anzahl und Art des gehaltenen Geflügels beim Landratsamt Sömmerda, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, anzuzeigen.

3.

Die sofortige Vollziehung der unter Nummer 1 und 2 getroffenen Maßregeln wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

4.

Diese Verfügung gilt ab dem 28.11.2014, 0.00 Uhr.

5.

Diese Verfügung ergeht kostenfrei.

Hinweise

1.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 3 TierGesG dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.

2.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbefolgung der zuvor genannten Maßnahmen das Veterinär -und Lebensmittelüber-wachungsamt gehalten ist, die Maßnahmen mit Zwangsmitteln nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (Thür VwZVG) durchzusetzen.

3.

Die Behörde behält sich Aufstallungsverpflichtungen für weitere Geflügelhaltungen bei geänderter Seuchenlage vor.

4.

Die Aufhebung dieser Anordnung erfolgt durch den Amtstierarzt.

5.

Die Verfügung kann während der Öffnungszeiten des Landratsamts Sömmerda, im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden.

i.A. gez. Dr. Thiele

Amtstierärztin

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Sömmerda

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung

Dateigröße: 145 KB
Quelle: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda, Ausgabe: 03.12.2014

walschleben.com © 2004 - 2016