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                                 Alle Geflügelhalter, die Ihrer Pflicht zur Anmeldung des gehaltenen Geflügels bisher nicht nachgekommen sind, haben unverzüglich Anzahl und Art des gehaltenen Geflügels beim Landratsamt Sömmerda, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, anzuzeigen. 
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