Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Walschleben

Auslegung des Jahresabschlusses 2012 und 2013

entsprechend § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Der Gemeinderat Walschleben hat in seiner Sitzung am 04.11.2014 folgenden einstimmigen Beschluss zum Jahresabschluss 2012 gefasst (20-04/09-2014 GR):

"Der Gemeinderat Walschleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S 82, 83) nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 fest."

Der Gemeinderat Walschleben hat in seiner Sitzung am 04.11.2014 folgenden einstimmigen Beschluss zum Jahresabschluss 2013 gefasst (21-04/09-2014 GR):

"Der Gemeinderat Walschleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) i. d. F d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI.  S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S 82, 83) nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 fest."

Die Beschlüsse des Gemeinderates Walschleben über die Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2012 und 2013, der Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung, sowie die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 liegen ab dem 26.01.2015 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Kämmerei, Marktplatz 13, 99189 Gebesee, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 21.01.2015

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