Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Walschleben

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

"Pflegedorf Am kleinen Teich" in Walschleben

Hiermit wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflegedorf Am kleinen Teich" in Walschleben entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gegeben.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Walschleben, Flur 13 die Flächen der Flurstücke 51 und 448 sowie 503 (teilweise).

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der beigefügter Anlage zu entnehmen und dort durch eine Strich-Strich-Linie markiert.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflegedorf Am kleinen Teich" ist erforderlich, um die Nutzung des Plangebietes durch eine Pflegeeinrichtung planungsrechtlich zu ermöglichen. Ziel der Gemeinde Walschleben ist es, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die soziale Infrastruktur des Ortes und der Region entsprechend dem Bedarf auszubauen. Zusätzlich zu den vorhandenen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten und Sportzentrum in Walschleben besteht die Absicht, die soziale Infrastruktur für alle Generationen auszubauen und Angebote zu schaffen. In Walschleben und dem weiteren südlichen Landkreis Sömmerda besteht Bedarf an Pflegeeinrichtungen für Senioren. Die Gemeinde Walschleben beabsichtigt in Kooperation mit einem Vorhabenträger (Investor/Bauherr) das Bauvorhaben umzusetzen. Die verbindliche Bauleitplanung wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB durchgeführt.

Der vom Gemeinderat am 29.07.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage zum Bebauungsplan) jeweils in der Fassung vom 21.07.2014, liegt in der Zeit von Donnerstag, dem 28. August 2014 bis Dienstag, dem 30. September 2014 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee zu folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen schriftlich niedergelegt oder während der o.g. Zeit zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Auslegung auch Einsicht in folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Daten genommen werden kann:

- Umweltbericht in der Fassung vom 21.07.2014

- die im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu umweltbezogenen Daten

- Lärmgutachten Nr. Lä-005.2014 - Schalltechnische Untersuchungen zu den Ist- und Prognoselärmbelastungen in der Fassung vom 23.07.2014.

Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne:

Ein Antrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hatten geltend gemacht werden können.

Weiß

Bürgermeister

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Anlage: Plan zur öffentlichen Auslegung

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 20.08.2014, Autor: Manfred Weiß

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