Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Walschleben

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

"Pflegedorf Am kleinen Teich" in Walschleben

Hiermit wird die erneute öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflegedorf Am kleinen Teich" in Walschleben entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB bekannt gegeben.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flächen der Flurstücke und Teilflächen aus den Flurstücken (T.a.) der Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück-Nr.: 51, 448, T.a. 503.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der beigefügter Anlage zu entnehmen und dort durch eine Strich-Strich-Linie markiert.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflegedorf Am kleinen Teich" ist erforderlich, um die Nutzung des Plangebietes durch eine Einrichtung zur stationären Pflege, Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen (Pflegeeinrichtung) planungsrechtlich zu ermöglichen.  Ziel der Gemeinde Walschleben ist es, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die soziale Infrastruktur des Ortes und der Region auszubauen. Die Gemeinde Walschleben beabsichtigt, in Kooperation mit einem Vorhabenträger das Bauvorhaben umzusetzen.

verbindliche Bauleitplanung wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB durchgeführt.

Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes wurden folgende Inhalte und Festsetzungen geändert und ergänzt:

- die Festsetzung der offenen Bauweise wird in abweichende Bauweise (Zeilenbebauung) geändert;

- die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse wird ergänzt und auf drei Vollgeschosse als Höchstmaß beschränkt;

- Im Vorhaben- und Erschließungsplan wird die Gebäudeanordnung und Geschossigkeit (1 und 3 Geschosse) der Gebäude entsprechend geändert.

Aufgrund dieser Änderungen wird der 2. Entwurf zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan erneut ausgelegt.

Der vom Gemeinderat am 03.03.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage zum Bebauungsplan) jeweils in der Fassung vom 30.01.2015 und die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von Freitag, 27. März 2015 bis Freitag, 17. April 2015 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13,99189 Gebesee zu folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Bei der erneuten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Inhalten und Festsetzungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können von jedermann während o.g. Zeit schriftlich niedergelegt oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Thüringer Landesverwaltungsamt

Schreiben vom 23.09.2014

Thema: Belange Immissionsschutz

Landratsamt Sömmerda, Umweltamt

Schreiben vom 11.05.2014 und 26.09.2014

Themen: Belange Grundwasserschutz, Hochwassergefährdung, Bodenschutz, Immissionsschutz, naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, Grünplanung, Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft

Thüringenforst

Schreiben vom 31.03.2014

Thema: Waldflächen

Landwirtschaftsamt Sömmerda

Schreiben vom 08.04.2014 und 13.08.2014

Thema: landwirtschaftliche Flächen

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.

Schreiben vom 28.04.2014

Thema: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Arbeitskreis heimische Orchideen Thüringen e.V.

Schreiben vom 23.04.2014 und 23.09.2014

Thema: Zustimmung

Landesjagdverband Thüringen e.V.

Schreiben vom 02.04.2014

Thema: Zustimmung

NABU Kreisverband Sömmerda e.V.

Schreiben vom 07.05.2014

Thema: Niederschlagswasser, Schallschutz, Gehölzauswahl, Brutmöglichkeiten für Kleinvögel

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Schreiben vom 23.04.2014 und 23.09.2014

Themen: Umweltprüfung, beabsichtigte Planungen, Sicherung und Pflege Ausgleichsmaßnahmen

Landesanglerverband Thüringen

Schreiben vom 07.05.2014

Thema: Zustimmung

Grüne Liga Thüringen e.V.

Schreiben vom 18.08.2014

Thema: Kompensationsmaßnahme Streuobstwiese

Kulturbund für Europa e.V.

Schreiben vom 10.09.2014

Thema: Ausgleichsmaßnahmen

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

- Umweltbericht mit der Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur-/ Sachgüter, der Prognose bei Durchführung der Planung, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) und der Alternativenprüfung

- Schalltechnische Untersuchungen zu den Ist- und Prognoselärmbelastungen mit Beschreibung und Bewertung der unterschiedlichen Schallquellen (Straßenverkehr u.a.), Lärmspitzenpegel, Ermittlung von Vorbelastungen, Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen, Ermittlung der Immissionsdaten - Beurteilungspegel (Spitzenpegelberechnungen, Einzelpunktberechnungen, Ergebnisse der Rasterlärmberechnungen), Vorschläge zur Lärmminderung.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen dazu vor:

- Umweitbericht in der Fassung vom 30.01.2015, KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH

- Lärmgutachten Nr. Lä-005.2014 - Schalltechnische Untersuchungen zu den Ist- und Prognoselärmbelastungen in der Fassung vom 23.07.2014, Schallschutzbüro Dipl.-Ing. Zubrihna.

Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwG0 gegen Bebauungspläne:

Ein Antrag gemäß § 47 VwG0 gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hatten geltend gemacht werden können.

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.03.2015

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