VG Gera-Aue

Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die am 01.01.2014 beginnende Amtszeit

Die am 28.05.2013 vom Gemeinderat Walschleben beschlossene Vorschlagsliste der Gemeinde Walschleben zur Wahl der Schöffen für die am 01.01.2014 beginnende Amtszeit liegt entsprechend § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 01.07.2013 bis zum 08.07.2013 in der Verwaltung der VG Gera - Aue, Marktplatz 13 in 99189 Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Der Einspruch ist zu richten an die Gemeinde Walschleben, Marktplatz 13, 99189 Gebesee.

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 19.06.2013

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