VG Gera-Aue informiert

Abholung Personalausweise und Reisepässe

Aufgrund einer technischen Umstellung, ist es erforderlich, bis zum 13. November 2015 beantragte Personalausweise oder Reisepässe bis spätestens 15.12.2015 im

abzuholen.

Sollten Sie dies nicht persönlich erledigen können, besteht die Möglichkeit mit einer Abholvollmacht eine Person Ihrer Wahl mit der Abholung des Dokumentes zu beauftragen.

Grund: Ab 01.01.2016 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das heißt, die bisher ausgestellten Dokumente können nach dem 15.12.2015 nicht mehr ausgegeben werden. Das bedeutet, dass ein neues Dokument beantragt und die Gebühr erneut entrichtet werden muss.

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.11.2015

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