Bis zum 31.10.2015 wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag veröffentlicht. Ab dem 01.11.2015 dürfen nur noch der 70.Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
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