Im Personenstandswesen werden seit einigen Jahren keine Namensbestandteile mehr gesondert geführt. Der Anteil der ausländischen Urkunden wird immer größer, auch hier erfolgt keine strukturierte Namenswiedergabe, so dass die Meldebehörde keine verlässlichen Grundlage für die Befüllung ihrer Datenfelder hat. Dieser Unterschied wird mit der Umstellung auf die unstrukturierte Namensdarstellung ausgeräumt. Es wird nicht nur der aktuelle Familienname, sondern auch der Geburtsname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, früherer Name, Namen der Kinder usw. Bis November 2025 soll die Reform abgeschlossen sein. In dieser Zeit werden alle Einwohnerinnen und Einwohner im Einwohnermeldeamt gefragt, ob die registrierte Namensführung zutrifft.
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