VG Gera-Aue informiert

Erfassung der Hunde

Im Zusammenhang mit der Ablesung der Wasseruhren erfolgt in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die jährliche Erfassung der in den Gemeinden gehaltenen Hunde nach Anzahl und Rasse. Wir bitten die Bürger, den beauftragten Mitarbeitern der betreffenden Gemeinden und der Stadt Gebesee die Auskunft zu erteilen.

Allen Hundehaltern möchten wir nochmals mitteilen, dass ein Hund ab dem Alter von vier Monaten, gleich welcher Rasse und Größe, steuerpflichtig ist. Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue anzumelden. Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Hundes sowie der Nachweis über eine eindeutige Identifikation mit einem elektronisch lesbaren Transponder („Chip“) vorzulegen.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft und somit anmeldepflichtig.

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 19.11.2014

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