Allen Hundehaltern möchten wir nochmals mitteilen, dass ein Hund ab dem Alter von vier Monaten, gleich welcher Rasse und Größe, steuerpflichtig ist. Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue anzumelden. Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Hundes sowie der Nachweis über eine eindeutige Identifikation mit einem elektronisch lesbaren Transponder ("Chip") vorzulegen.
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