VG Gera-Aue informiert

Information zur Grabpflege auf den Friedhöfen der Gemeinden Andisleben,

Ringleben, Walschleben und der Stadt Gebesee

Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofs-verwaltung darauf hin, dass gemäß § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) i. V. m. der Friedhofs-satzung der Gemeinden Andisleben, Ringleben, Walschleben und der Stadt Gebesee die Anwendung von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, sowie jeglicher Pestizide (z. B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) auf dem Friedhof verboten sind. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Pflanzenschutz- oder Unkrautbekämpfungsmittel verwendet.

Ordnungswidrigkeiten können lt. Friedhofssatzung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Friedhofsverwaltung

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.06.2014

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