Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofs-verwaltung darauf hin, dass gemäß § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) i. V. m. der Friedhofs-satzung der Gemeinden Andisleben, Ringleben, Walschleben und der Stadt Gebesee die Anwendung von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, sowie jeglicher Pestizide (z. B. Herbizide, Insektizide, Fungizide) auf dem Friedhof verboten sind. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
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