VG Gera-Aue informiert

Information der VG Gera-Aue über unzulässige Abwassereinleitungen

Die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue als Abwasserbeseitigungspflichtiger weist aus aktuellem Anlass nochmals alle Bürger und Gewerbebetriebe darauf hin, dass gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen (EWS) der VG Gera-Aue vom 19.12.2011 in die öffentliche Entwässerungsanlage Stoffe nicht eingeleitet werden dürfen, die

- die öffentliche Entwässerungsanlage oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen und

- den Betrieb der Entwässerungsanlage erschweren, behindern oder beeinträchtigen.

Die Klärwärter werden zu Havarien an die Pumpwerke gerufen, in denen die Pumpen verstopft sind, weil unter anderem folgende Gegenstände vorgefunden werden:

- Gummihandschuhe, Binden, Kondome, Putzlappen, Wischtücher, Feuchttücher, Unterwäsche, Verbandsmaterialien, Windeln, u. ä.

- Essensreste und Fette verkleben die Pumpen und ziehen Ratten in die Kanalisation.

Alle diese Gegenstände gehören nicht in die Toiletten und Kanalisation sondern in den Müll!!!

Diese Produkte können von den vorhandenen Pumpen nicht zerkleinert werden, sie wickeln sich ein und die Pumpe geht auf Störung. Oft müssen die Pumpen dann auf-wendig repariert oder im schlimmsten Fall durch neue Pumpen ersetzt werden.

Das sind alles zusätzliche Kosten, die die Abwassergebühren für jeden Bürger in unserem Entsorgungsgebiet in die Höhe treiben.

Diese Handlungen sind zudem Ordnungswidrigkeiten, die nach § 20 der EWS mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden können.

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 18.06.2014

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