VG Gera-Aue informiert als Abwasserbeseitigungspflichtiger

Neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 48/2015 wurde am 30.11.2015 die neue überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen veröffentlicht, welche am 01.01.2016 in Kraft getreten ist.

Nach dieser Richtlinie sind Ausgaben für den Ersatzneubau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigung für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden können, förderfähig.

Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses oder zinsgünstigen Darlehens gewährt.

Die betreffenden Grundstückseigentümer wurden nach der Bestätigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der VG Gera-Aue 2014 schriftlich darüber informiert.

Neu ist die Förderung von privaten Kleinkläranlagen als Gruppenlösungen. Sofern Zuwendungen für private Kleinkläranlagen als Gruppenlösungen beantragt werden müssen sich die beteiligten Grundstückseigentümer vor der Antragstellung selbst einigen und festlegen, auf wessen Grundstück die Kleinkläranlage errichtet und wer damit Antragsteller stellvertretend für alle an der privaten Gruppenlösung Beteiligten wird. Dafür sind vertragliche Vereinbarungen zwischen den Grundstückseigentümern zu schließen. Diese Vereinbarungen werden von der VG Gera Aue sowie von der Thüringer Aufbaubank nicht geprüft.

Die Fördermittelanträge sind über die VG Gera-Aue bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.

Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Sie im Bauamt der VG Gera Aue sowie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank.

Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 17.02.2016, Autor: Ute Winkler

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