Wahlbekanntmachung über die Landratswahl am Sonntag, dem 22. April 2012

1.

Am 22.04.2012 findet die Wahl des Landrates statt. Die Landratswahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2.

Die Gemeinde ist in folgenden Stimmbezirk aufgeteilt:

Abgrenzung des Stimmbezirks :

Walschleben

Lage des Wahlraumes:

Gemeindehaus / Bürgerclub, Am Plan 5

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis, Unionsbürger: Identitätsausweise, oder den Reisepass mitzubringen.

4.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden und beim Betreten des Wahlraumes ausgehändigt werden. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrates sind von gelber Farbe.

5.

Für die Landratswahl gilt folgende Regelung:

Es liegen mehrere Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates vor. Der Wähler gibt seine jeweilige Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag ankreuzt.

6.

Die Stimmzettel sind vom Wähler in einer Wahlzelle zu kennzeichnen und einzeln so zu falten, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat.

7.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Soweit das Ergebnis der Landratswahl am Wahltag nicht mehr ermittelt werden kann, wird am 23. April 2012 ab 10:00 Uhr in den unter 2. angegebenen Wahlräumen die Ermittelung des Wahlergebnisses fortgesetzt.

8.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wege der Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Gemeinde einen Wahlschein beantragen.

Dem Wahlschein werden dann beigefügt:

a) ein Stimmzettel für die Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist.

b) ein Wahlumschlag

c) ein von der Gemeinde freigemachter Wahlbriefumschlag und

d) ein Merkblatt für die Briefwahl.

Der Wähler muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am 22. April 2012 (Wahltag) bis 18:00 Uhr eingeht. Bitte beachten Sie dabei die üblichen Postlaufzeiten. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

9.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Gebesee, 12. April 2012

Winkler (Gemeinschaftsvorsitzende)

Wahlarchiv Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 20.04.2012

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